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EuGH-Urteil schränkt öffentliche WLAN-Netze ein

EUGH Urteil 2018
Lesezeit: < 1 Minuten

 

Socialwave bietet als einziger Anbieter einen schnellen, intuitiven und rechtssicheren WLAN-Zugang jenseits von VPN-Lösungen.

  • Das EuGH-Urteil schränkt die jüngst beschlossene deutsche Gesetzesnovelle zur Abschaffung der Störerhaftung ein
  • VPN-Lösungen für öffentliche Hotspots sind datenschutzrechtlich angreifbar
  • Die Technologie von Socialwave wird durch den Beschluss des EuGH zum Maßstab für Hotspot-Lösungen

 

Nachdem der Bundestag vor wenigen Wochen beschlossen hatte die Störerhaftung abzuschaffen, schränkt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die deutsche Gesetzesnovelle wieder ein. Der EuGH entschied, dass Gewerbetreibende zwar keine Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen innerhalb ihres WLANs übernehmen müssen, dennoch sind die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots dazu verpflichtet, die Identität der Nutzer abzufragen. Da nach Ansicht des EuGH dafür eine einfache Identifikationsabfrage künftig genügt, werden die in Deutschland gängigen VPN-Lösungen obsolet.

Die Mehrheit der Anbieter für öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland setzt aber immer noch auf die Nutzung einer VPN-Verbindung. Diese VPN-Lösung ist jedoch umständlich, langsam und datenschutzrechtlich angreifbar, da der Datenverkehr bei dieser Methode über externe Server geleitet wird.

Der Socialwave-Hotspot wird somit nach der jetzigen Gesetzeslage zur Ideallösung für die Betreiber öffentlicher Hotspots, denn Socialwave verwendet ein einfaches Identifikations- und Login-Verfahren, welches auf eine VPN-Verbindung verzichtet. Da die Netzwerkanbindung direkt über den lokalen Anschluss aufgebaut wird, ist dieses Verfahren auch schneller, günstiger und vor allem weniger störungsanfällig als die VPN-Lösung.

Mittlerweise setzen mehr als 2.000 Kunden auf die Hotspot-Lösung von Socialwave, darunter Franchises von Rewe und Edeka, Segafredo und die Enchilada Gruppe (dean&david).

 

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung

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