Finanzielle Hilfen in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Krise

Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die das Land Nordrhein-Westfalen, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung stellt. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministerium und auf der Website der NRW.Bank.

Maßnahmen:

Der Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro wurde am 19.März von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet für die Wirtschaft des Landes zugesagt. Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets:

  • Ein Nachtragshaushalt wird allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Auswirkungen, von der Landesregierung aufgestellt und ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
  • Der Bürgschaftsrahmen wird enorm erhöht – sowie für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW. Dieser wird durchgesetzt, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wurde auf 5 Milliarden, von vorher 900 Millionen Euro, aufgestockt. Innerhalb einer Woche sollen die Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften bearbeitet werden. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird um das Zehnfache auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Innerhalb von drei Tagen werden Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
  • Die Verbürgungsquote wird um 10 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Zusätzlich zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem Soforthilfen für Kleinunternehmen beinhaltet, wird die Landesregierung aus Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter bereitstellen, wo dies erforderlich ist. Hier kommt es auf enge Zusammenarbeit mit dem Bundesprogramm an, um vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden zu helfen. Die Soforthilfe wird nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt:
    • Max. 9000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
    • Max. 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
    • Max. 25.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Steuern

Von der Krise betroffenen Unternehmen kommt die Finanzverwaltung auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Die Regierung nutzt ihren Ermessensspielraum weitest Möglich aus, um die Steuerzahler möglichst gut zu entlasten. Dafür steht das vereinfachte Antragsformular, unter finanzverwaltung.nrw.de, bereit.

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Möglichekiten zur Verfügung. Beispielsweise Kredite, zur Überbrückung von dieser Liquiditätsengpässe. Diese Kredite werden durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht zusätzlich eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben nun die Option, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten sind vom Unternehmen nicht notwendig.

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