AGB der Socialwave GmbH

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist neben der AGB eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich.

Hier können Sie sich die AVV mit Socialwave herunterladen, ausdrucken und unterschreiben:

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Senden Sie anschließend das unterschriebene Dokument an datenschutz@social-wave.de

AGB

Stand 05.2023
  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) der Socialwave GmbH, Dachauer Straße 192, 80992 München (nachfolgend „Socialwave“) gelten für die Bestellung, Bereitstellung und Nutzung der Leistungen von Socialwave, d.h. insbesondere für die Bestellung, Überlassung von Hardware und Software zum Anbieten einer kabellosen Verbindung ins Internet für die Kunden des Anbieters (nachfolgend „Hotspot“).
    2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Anbieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Anbieter. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  2. Definitionen
    1. Software“ ist die Socialwave Plattform im Objektcode, über die der Betreiber die Hardware verwalten und Informationen zur Nutzung des Hotspots einsehen kann.
    2. Hardware“ ist der vorkonfigurierte Socialwave-Router, der dem Anbieter gegen Einmalzahlung zur Verfügung gestellt wird und für die Nutzung der Leistungen von Socialwave erforderlich ist..
    3. Kunden“ sind die Nutzer des Hotspots, d.h. insbesondere Kunden, Gäste, Mitglieder und Interessenten des Anbieters.
    4. Anbieter“ ist der im Bestellformular angegebene Vertragspartner von Socialwave, der den Hotspot den Kunden zur Verfügung stellt.
  3. Vertragsschluss
    1. Alle Angebote von Socialwave sind freibleibend.
    2. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Anbieter ein verbindliches Vertragsangebot ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Anbieter die Daten jederzeit ändern und einsehen.  Eventuelle Eingabefehler kann der Kunde dann erkennen und vor der verbindlichen endgültigen Abgabe seiner Bestellung gegebenenfalls berichtigen.
    3. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche nach ihrem Zugang bei uns anzunehmen.
    4. Der Anbieter erhält unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese stellt die Annahme der Bestellung dar, es sei denn, wir teilen dem Anbieter etwas anderes mit.
    5. Die Vertragsbedingungen, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen können vom Anbieter bei Vertragsschluss abgerufen, ausgedruckt und gespeichert werden.
    6. Der Webshop steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von Socialwave gespeichert. Bestelldaten werden dem Anbieter per E-Mail zugesandt; diese Geschäftsbedingungen können auch nach Vertragsschluss unter www.social-wave.de abgerufen werden.
  4. Überlassung der Software
    1. Gegenstand der Leistungen ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen.
    2. Dem Betreiber werden die Zugangsdaten zur Nutzung der Software gesondert zugestellt. Er hat die Zugangsdaten stets geheim und vertraulich zu behandeln und aufzubewahren.
    3. Socialwave stellt dem Anbieter die Software als „Software as a Service“ Lösung zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Der Anbieter erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke in der beauftragten Anzahl an Filialen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der Software.
    4. Verstößt der Anbieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Socialwave zurück. In diesem Fall hat der Anbieter die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
    5. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  5. Übergabe der Hardware; Eigentumsvorbehalt
    1. Socialwave übergibt dem Anbieter die bestellte Hardware. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Anbieters zum vereinbarten Standort.
    2. Bis zur vollständigen Zahlung der Hardware verbleibt diese im Eigentum von Socialwave.
    3. Die Hardware ermöglicht den Zugriff zum Hotspot durch Kunden ausschließlich im vereinbarten Umfang, je nach bestellter Option.
    4. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hardware beträgt 12 Monate ab Übergabe der Hardware
  6. Weitere Leistungen durch Socialwave; Drittwerbung
    1. Socialwave stellt dem Betreiber eine personalisierte Begrüßungsseite für die Hardware zur Verfügung. Die Einzelheiten werden die Parteien gesondert vereinbaren.
    2. Socialwave bietet die Möglichkeit zum kostenlosen Verschicken automatisierter oder einzelner E-Mail-Kampagnen bis zu einem Volumen von 1000 E-Mails pro Monat pro Lizenz (Standort). Nach Überschreitung des Volumens kann kostenpflichtig eine extra Anzahl E-Mails hinzugebucht werden. Das Restvolumen am Ende jedes Monats verfällt und ist nicht auf den nächsten Monat übertragbar.
    3. Die Hardware wird vorkonfiguriert an den Betreiber geliefert. Der Betreiber hat grundsätzlich keine weiteren Einstellungen an der Hardware vorzunehmen. Installations- und Konfigurationsleistungen, sowie Internet- und Strom-Anschluss sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
    4. Socialwave sorgt für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Funktionsfähigkeit der Hardware und die Aktualität der Hardware-Betriebssoftware, vorausgesetzt die Hardware wurde entsprechend der Bedienungsanleitung genutzt.
    5. Socialwave leistet während der Geschäftszeiten (Ausnahme Feiertage in Bayern) Anwendersupport bei Problemen bei der Installation oder während des Betriebs. Der Support ist von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer (+49 (0)89 21546472) oder der E-Mail-Adresse(service@social-wave.com) erreichbar.
    6. Socialwave ist berechtigt, (Dritt-)Werbung dem Kunden des Anbieters zuzuspielen, sofern und soweit dies die berechtigten Interessen des Anbieters nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.
  7. Sonstige Pflichten des Anbieters
    1. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Kunden vor Zugang zum Hotspot über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Nutzungsbedingungen für Hotspots informiert werden.
    2. Er hat ferner sicherzustellen, dass eine Identifizierung der Kunden erfolgt. Socialwave wird die Identifizierungsdaten der Kunden im Schutzinteresse des Betreibers im gesetzlich zulässigen Umfang speichern.
  8. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Vorkasse.
    2. Zahlungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
    3. Kommt der Kunde mit mindestens zwei Monatsbeträgen (bei monatlicher Zahlweise) in Verzug, wird der gesamte Restbetrag fällig.
  9. Datenschutz
    1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    2. Die vom Anbieter auf den Servern von Socialwave eingestellten Daten werden in Deutschland gespeichert.
    3. Socialwave erhebt, verarbeitet oder nutzt die im Rahmen der Erbringung der Leistungen personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Anbieters und hat hierauf nur nach Weisung des Anbieters Zugriff. Die Einzelheiten hierzu haben die Parteien gesondert in einer Anlage zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen (Anlage 1).
    4. Der Anbieter ist als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG und als Dienstanbieter verantwortlich für die rechtzeitige Unterrichtung der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form. Der Anbieter ist ferner dafür verantwortlich, etwaige personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, bis sie zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich sind, es sei denn, der Anbieter hat vorab die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung der Daten eingeholt.
    5. Sofern dem Anbieter durch Socialwave Erklärungen (z.B. Datenschutzerklärungen, Nutzungsbedingungen, Einwilligungstexte) zur Verfügung gestellt werden, stellen diese unverbindliche Templates dar. Die Templates sind nicht in der Lage, eine adäquate Rechtsberatung zu ersetzen.
    6. Verwendet der Anbieter die erhobenen Daten auch zu Werbezwecken, hat er die ggf. erforderliche Einwilligung des Nutzers einzuholen und etwaige Widersprüche zu dokumentieren. Der Anbieter kann zur Protokollierung der Einwilligungen die Software nutzen, sowie zum Einholen der Einwilligung die Landing-Page des Hotspots.
    7. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Anbieter personenbezogene Daten der Kunden über die Hardware, Software und/oder den Hotspot, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Der Anbieter stellt Socialwave von sämtlichen Ansprüchen und Kosten der Kunden frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (insbesondere aus dem BDSG, UWG und TKG) gegenüber Socialwave geltend gemacht werden.
    8. Der Anbieter stellt insbesondere sicher, dass er die Rechte von Betroffenen (z.B. auf Datenauskunft, Portabilität, Berichtigung, Löschung) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen wahrt.
  10. Laufzeit und Kündigung
    1. Wählt der Anbieter das Monatspaket beträgt die Mindestlaufzeit 1 Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, falls der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    2. Wählt der Anbieter das Jahrespaket, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    3. Wählt der Anbieter das 2-Jahrespaket, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils 24 Monate, falls der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    4. Wählt der Anbieter das 3-Jahrespaket, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils 36 Monate, falls der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    5. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
  11. Haftung
    1. Socialwave haftet unbeschränkt
      1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      2. für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
      3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
      4. im Umfang einer von Socialwave übernommenen Garantie.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Socialwave der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
    3. Eine weitergehende Haftung von Socialwave besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Lizenzgebers für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. 10.1 oder 10.2 vorliegen.
    4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Socialwave.
  1. Sonstiges
    1. Der Anbieter ist mit seiner Nennung als Referenzkunde in der werblichen Kommunikation von Socialwave online wie offline einverstanden.
    2. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Socialwave auf Dritte übertragen.
    3. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Socialwave statthaft.
    4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
    5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
    6. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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Unverbindliche Beratung