Finanzielle Hilfen in Bayern während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die vom Freistaat Bayern, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Bayern finden Sie auf der Webseite des bayerischen Wirtschaftsministeriums oder auf der Seite der Förderbank Bayern
Maßnahmen:
Am 16. März 2020 hat Bayern den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Folgen hat der Freistaat einen Schutzschirm in Höhe von inzwischen 20 Mrd. Euro (Stand: 25.03.2020) eingerichtet, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll.
Bankbürgschaften
Der Bürgschaftsrahmen wird von der Staatsregierung erhöht. Die LfA Förderbank verfügt nun über Mittel für Bürgschaften von 500 Mio. Euro. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent angehoben. Ebenso wird das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.
Soforthilfe Corona
Gerade den kleinen Betrieben hilft die Staatsregierung mit Soforthilfen. Betriebe, die unter der Coronakrise leiden, erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Dei Verteilung dabei ist wie folgt:
Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Erwerbstätigen:
- 5 Erwerbstätige 5.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen
- 10 Erwerbstätige 7.500 Euro bei bis zu 10 Erwerbstätigen
- 50 Erwerbstätige 15.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen
- Max. 250 Erwerbstätige 30.000 Euro bei bis zu 250 Erwerbstätigen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit ebenfalls max. 250 Beschäftigten. Zusätzlich muss der Zuschuss der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz bzw. der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses dienen und der Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden.
Bayernfonds
Um größere Mittelständler zu schützen, legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Dies soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten und systemrelevanten Unternehmen zu beteiligen, die von der Corona-Krise starkt betroffen sind.
Flexiblere Arbeitszeitregeln
Um die kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe zu kompensieren, sollen die Unternehmen vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen und die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Zusätzlich soll eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen möglich werden, allerdings nur im Einklang mit den Beschäftigten.
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