Finanzielle Hilfen in Berlin während der Corona-Krise

Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die in Berlin, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen finden Sie auf der Webseite der Stadt Berlin.

Maßnahmen:

Überbrückungskredite werden, vom Senat mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereit gestellt. Zugang zu diesen Mitteln werden sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Beherbergung und konsum­orientierte Dienstleistung wie Clubs etc. erhalten.

Daneben wurden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld deutlich vereinfacht. Unternehmen werden durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuer­vorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet.

Zusätzlich gibt es mittlerweile die Rettungsbeihilfe Corona – Sofort-Paket II, da der beschlossene Kreditrahmen der Corona Soforthilfe I, von 100 Mio Euro, bereits voll ausgeschöpft ist.

Die Stadt Berlin will mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für Kleinstunternehmer mit max. 5 Beschäftigten, Angehöriger Freier Berufe mit max. 5 Beschäftigten und Soloselbstständigen helfen. Die Höhe dieser Hilfe beträgt 5000 Euro (ggf. erneute Beantragung möglich nach 3 Monaten für Mehrpersonenbetriebe und nach 6 Monaten für Einzelpersonen).

Sonstige Voraussetzungen:

  • Sitz in Berlin
  • Der Zuschuss dient der Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz (zur Deckung von Betriebs- und Personalkosten)
  • Erklärung, dass „Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden“

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