Finanzielle Hilfen in Brandenburg während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die von Brandenburg, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Brandenburg finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE).
Maßnahmen:
Brandenburger Mittelständler und Freiberufler in finanziellen Notlagen sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bekommen. Ist die Existenz akut bedroht wird den Betroffenen geholfen, abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:
- bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Wenn die Unterlagen eingetroffen sind, überweist die ILB das Geld kurzfristig auf das Konto. Startschuss ist der 25. März 2020, gewerbliche Unternehmen und Selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) können diesen Antrag stellen, insofern sich die Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg befindet. Auf der Internetseite der ILB wird die vollständige Richtlinie veröffentlicht.
Zusätzlich wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) kurzfristig aufgestockt. Dieses Programm dient zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Steuererleichterungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer herabgesetzt oder angepasst werden, ohne das an den Nachweis der Voraussetzungen strenge Anforderungen gestellt werden. Eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist ebenfalls möglich. Bei solch einem Fall werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten. Vollstreckungsmaßnahmen werden bei besonders betroffenen Betrieben vorübergehend unterlassen. Säumniszuschläge können auch erlassen werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen sich frühzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Fördermittel und Darlehen
Instrumente wie die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes wurden bereits auf Bundesebene beschlossen. Diese sollen auf Landesebene angepasst und gegebenenfalls erhöht werden, um Brandenburger Unternehmen und Beschäftigte bestmöglich zu unterstützen.
Mehr Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie bereit.
Entsprechend des aktuellen Bedarfs wird das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet und aufgestockt.
Unternehmen, die durch die Coronakrise in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.
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Beratungs-Hotline der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Tel.: 0331 2318-2299
E-Mail: soforthilfe-corona@ilb.de
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