Finanzielle Hilfen in Bremen während der Corona-Krise

Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die von Bremen, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Bremen finden Sie auf der Webseite der Stadt.

Maßnahmen:

Eine Task Force wurde von der  Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) eingerichtet. Diese hat vorsorglich ein zusätzliches Budget von 10 Millionen für Hilfsmaßnahmen in der Coronavirus-Krise bereitgestellt und wird hier gegebenenfalls noch nachlegen.

Um den Liquiditätsbedarf zu decken versorgt die BAB die Betriebe mit Krediten. Die Konditionen bei den Bürgschaften wurden jetzt erneut verbessert um den Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern.Bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel auch für Freiberufler und Kleinunternehmer stehen als Liquiditätshilfen zur Verfügung.

Soforthilfe

Bremen hat ebenfalls für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 5000 Euro (bei begründeten Einzelfällen max. 20.000 Euro) gesorgt. Antragsberechtigt sind:

  • kleinstunternehmer mit max. 10 Beschäftigten und max. 2 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Freiberufler
  • Soloselbstständige

Sonstige Voraussetzungen sind: Der Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Land Bremen, der Zuschuss dient der Deckung von Ausgaben für laufende Belastungen (z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien) und es werden keine Kosten, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, ausgeglichen.

Steuern

Das Finanzministerium hat steuerliche Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Hierzu gehören: Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen und Erlass von Säumniszuschlägen und ebenfalls der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen in Härtefällen.

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Bremer Aufbau-Bank Task-Force

Tel.: 0421 9600-333

E-Mail: task-force@bab-bremen.de

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