Finanzielle Hilfen in Hamburg während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die von Hamburg, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Hamburg finden Sie auf der Webseite der IFB-Hamburg.
Maßnahmen:
Verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) angeboten. Da viele Umsatzausfälle durch die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus entstehen, sollen viele Förderungen auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen die Förderprogramme „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“ zur Verfügung.
Hamburg hat auch eine Art Soforthilfe in Form von einem nicht rückzahlbaren Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten, angehörige der Freien Berufe mit max. 250 Beschäftigten, Soloselbstständige und Gemeinnützige oder Non-profit Organisationen. Die Höhe des Zuschusses wird nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt:
- Max. 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- Max. 5.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
- Max. 10.000 Euro bei 10-50 Beschäftigten
- Max. 25.000 Euro bei 51-250 Beschäftigten
Die Voraussetzungen für diesen Zuschuss sind:
- Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
- Waren oder Dienstleistungen wurden bereits vor dem 01.02.2020 am Markt angeboten
- Zuschuss dient der Überbrückung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses, der nach dem 11.03.2020 entstanden ist
- Antragssteller ist Adressat der die Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg und ist hierdurch unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten
Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.
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