Finanzielle Hilfen in Hessen während der Corona-Krise

Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die vom Land Hessen, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Hessen finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Skyline Frankfurt

Maßnahmen:

Die Landesregierung wird vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abzufedern. Das Land Hessen bietet, über die WIBank, Betrieben in Notfällen Förderkredite an, ebenso sind Bürgschaften möglich.

Förderkredite

Im Auftrag des Landes bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) diverse Förderkredite an. Darunter befinden sich auch Kredite aus dem 2010 gezielt angelegten Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK), dass die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern soll. Dadurch können kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind nicht einmal die banküblichen Sicherheiten vorausgesetzt.

Über die Hausbanken können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.

Soforthilfe

Hessen hat auch eine Art Soforthilfe in Form von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für:

  • Kleinst- und Kleinunternehmer mit max. 50 Beschäftigten
  • Angehörige der Freien Berufe mit max. 50 Beschäftigten
  • Soloselbstständige
  • Künstlerinnen und Künstler

Die Höhe der Soforthilfe ist abhängig nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • 10.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 20.000 Euro bei bis 10 Beschäftigten
  • Max. 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

 

Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank Hessen bietet Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent an.

Dazu zählen ebenfalls die Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert  besonders schnell erteilt werden, solange die notwendigen Kriterien erfüllt sind. In besonderen Fällen übernimmt das Land Hessen Landesbürgschaften über 1,25 Mio. Euro, in Kooperation mit der Hausbank, um die Finanzierung von Investitionen als auch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Haben Sie noch weitere Fragen?

  Hier finden Sie unseren Corona-Newsticker

Förderberatung Gründer & Unternehmen

Tel.: 0611 774-7333

(Mo.-Do. 9:00-18:00 Uhr, Fr. 09:00-16:00 Uhr)

E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de

Wie Socialwave Ihnen jetzt helfen kann

Melden Sie sich bei unserem Support um Informationen zur

Socialwave Corona Soforthilfe zu erhalten

+49 89 2154 6472

E-Mail: info@social-wave.com

Unverbindliche Beratung