Finanzielle Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die von Mecklenburg-Vorpommern, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Webseite des Landesförderinstitut.

Maßnahmen:
Das Wirtschaftsministerium hat ein 100-Millionen-Euro-Hilfspaket geschnürt, um den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können.
Sonderprogramm für Landesbürgschaften
In einem standardisierten Verfahren werden Anträge schnell und vorrangig bearbeitet. Als Mandatar des Landes hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC sich kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.
Auch höhere Kredite werden verbürgt
Für die Verdopplung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro
In einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung können Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU entschieden werden.
Soforthilfe
Die Art der Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Darlehen mit max. Laufzeit von 5 Jahren (das erste Jahr ist tilgungsfrei). Es gibt ein zinsfreies Darlehen von max 20.000 Euro oder ein verzinstes Darlehen von mind. 20.001 Euro – 200.000 Euro (im ersten Jahr zinsfrei, danach mit 3,69% p.a. verzinst)Antragsberechtigt sind Kleinstbetriebe und Freiberufler.
Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche
Beschleunigte Auszahlung Bei bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird es beschleunigte Auszahlungen geben. Ebenso sollen Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung durchgesetzt werden.
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Tel.: 0385 588-5588 (Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr) |
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