Finanzielle Hilfen in Rheinland-Pfalz während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die das Land Rheinland-Pfalz, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung stellt. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Rheinland-Pflaz finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.
Maßnahmen:
Bürgschaften und Kredite
Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften stehen über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Damit gewinnen Unternehmen Zeit, um etwa ihre Lieferketten anzupassen oder eine temporäre geringere Nachfrage zu überbrücken. Zusätzlich wird das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen bis einschließlich 26. April 2020 komplett von der Landesregierung per Allgemeinverfügung aufgehoben.Soforthilfe Kredit
Der Corona Soforthilfe Kredit wird durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vergeben und durch die eigene Hausbank beantragt. Dieser ist eine Erweiterung des der Corona-Soforthilfe des Bundes durch finanzielle Mittel der Bundesregierung und ist für kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit max. 30 Beschäftigten sowie an Soloselbständige, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Kreditbeträge sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt: Ein Antragsteller mit max. 10 Beschäftigten erhält max. 10.000 Euro, ein Antragsteller mit mind. 11 und max. 30 Beschäftigten max. 30.000 Euro.
Bei Bewilligung des Kreditantrages erhält ein Antragsteller, der mind. 11 und max. 30 Beschäftigte hat, neben dem beantragten Kreditbetrag zudem einen Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz, der sich auf 30% der bewilligten Kredithöhe beläuft. Den Landeszuschuss kann nur derjenige erhalten, der auch einen Corona Soforthilfe Kredit beantragt hat. Antragsteller, die max. 10 Beschäftigte haben, können neben dem Corona Soforthilfe Kredit von der Corona-Soforthilfe des Bundes Gebrauch machen.
Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ wurde im Wirtschaftsministerium eingerichtet. Bei Fragen sollen sich Unternehmen an diese Stabstelle wenden: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.
Für konkrete Fragen insbesondere auch zu Liquiditätshilfen (Darlehen und Bürgschaften) und finanziellen Wirtschaftsförderung, können sich Betriebe direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wenden.
Steuern
Stundungen von Ertragssteuern, Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen können auf Antrag der Unternehmen angepasst werden. Finanzämter in der Rheinland-Pfalz sind darauf angewiesen ihre Mittel großzügig zu vergeben.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Hier finden Sie unseren Corona-Newsticker
Beratung der Investitions- und Strukturbank – Wirtschaftsförderung
Tel.: 06131 6172-1333
E-Mai: beratung@noSpam.isb.rlp.de
Rheinland-Pfälzisches Wirtschaftsministerium – Stabsstelle Unternehmenshilfe
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