Finanzielle Hilfen in Sachsen-Anhalt während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die das Land Sachsen-Anhalt, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung stellt. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.
Maßnahmen:
Alle Betriebe sollten sich zuerst an ihre Hausbank wenden. Gängige und geeignete Optionen bei zeitlich limitierten Liquiditätsproblemen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, zur Reduzierung des Liquiditätsabfluss im Unternehmen. Im zweiten Schritt können die Betriebe auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.
Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen werden mit rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt abgesichert.
Das Finanzministerium Steuerliche Hilfsangebote hat angekündigt: Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab- oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet.
„Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ – Corona-Soforthilfe
Sachsen-Anhalt hat eine Soforthilfe in Form eines nicht rückzahbaren Zuschusses. Die Höhe dieses Zuschusses wird gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten:
- Max. 9.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
- Max. 15.000 Euro bei 6 bis 10 Beschäftigten
- Max. 20.000 Euro bei 11 bis 25 Beschäftigten
- Max. 25.000 Euro bei 26 bis 50 Beschäftigten
Es sind nur Unternehmen mit max. 50 Beschäftigten, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe mit max. 50 Beschäftigten antragsberechtigt. Die Voraussetzungen dabei sind: Der Sitz des Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden, der Zuschuss dient direkt der Deckung von Betriebsausgaben, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise nicht aus eigener Liquidität bezahlt werden können und das Unternehmen darf bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
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Corona-Soforthilfe Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 5574-9796
(Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr)
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