Finanzielle Hilfen in Sachsen während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die das Land Sachsen, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung stellt. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Sachsen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.
Maßnahmen:
Das Soforthilfe-Darlehen kann ab dem 23. März bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)beantragt werden. Dieses soll zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen helfen, solange deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Das wurde vom Sächsischen Kabinett am 20. März beschlossen. Weitere Informationen vom Wirtschaftsministerium in Dresden:
Mit dem Sofortprogramm „Sachsen hilft sofort“ vergibt die Sächsische Aufbaubank Kredite in Höhe von mind. 5.000 – max. 50.000 Euro. Die Fördermittel dienen der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die im Zuge der Coronakrise eingetreten sind. Voraussetzungen sind u.a. ein Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro und dass das Unternehmen zuvor wirtschaftlich „gesund“ gewesen ist (Stichtag jeweils: 31.12.2019).
Wer ist antragsberechtigt? Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige und Unternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz nicht mehr als eine eine Million Euro beträgt. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, ebenso wiwirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Wo findet man die Antragsformulare und bei wem kann man den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen? Die Beantragung und Vergabe erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Die Anträge auf das Darlehen sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, bei Ihrer entsprechenden Bewilligungsstelle, einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt bereits seit Montag, den 8.März die erforderlichen Formulare digital bereit.
Wann und wie hat die Rückzahlung zu erfolgen? Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit kann das Unternehmens auf Antrag mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung treffen. Sondertilgungen sind jederzeit realisierbar. Wichtig ist, dass das Darlehen nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.
Bürgschaften der Landesbürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
- Eine Anhebung der Bürgschaftsobergrenze von bisher 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro
- Eine Erhöhung der Risikoübernahme des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken um 10%
- Maßnahmen, die die Entscheidung der Bürgschaftsbanken über Finanzierungsanfragen beschleunigen sollen (So dürfen Bürgschaftsbanken nun z.B. Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen)
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
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Beratungs-Hotline der Sächsischen Aufbaubank
Tel.: 0351 4910-1100
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