Finanzielle Hilfen in Schleswig-Holstein während der Corona-Krise
Die folgende Darstellung ist nur ein Auszug aller Finanzhilfen, die das Land Schleswig-Holstein, den Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Verfügung stellt. Umfassende Informationen zu den Finanzhilfen in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Webseite der Landesregierung .
Maßnahmen:
Mittelstandssicherungsfonds
In dem Mittelstandssicherungsfonds stellt das Land insgesamt 300 Mio. Euro bereit, die in Krediten in Höhe von mind. 15.000 – max. 750.000 Euro vergeben werden. Jedoch sind nur Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe berechtigt Anträge zu stellen.
Bürgschaften der Landesbürgschaftsbanken
Für Banken und Sparkassen übernehmen Bürgschaftsbanken Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen sollte, helfen Bürgschaftsbanken, die sich für den Kreditnehmer verbürgen, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren. So tragen die Institute einen geringeren Anteil des Kreditrisikos, während sie Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen). Damit verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage enorm, solange er eine Zusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
- Eine Anhebung der Bürgschaftsobergrenze von bisher 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro
- Eine Erhöhung der Risikoübernahme des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken um 10%
- Maßnahmen, die die Entscheidung der Bürgschaftsbanken über Finanzierungsanfragen beschleunigen sollen (So dürfen Bürgschaftsbanken nun z.B. Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen)
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
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