Überbrückungshilfe III Plus für sich nutzen

Das Socialwave WLAN Marketing Paket durch staatliche Förderungen finanzieren

Warum ist Socialwave förderfähig?

Die Überbrückungshilfe III Plus bezuschusst neben betrieblichen Fixkosten auch Neuinvestitionen in Hygienekonzepte und Digitalisierung, die bis zu 100% finanziert werden. Durch unsere Features wie die digitale Speisekarte und die Corona-Registrierung ist das Socialwave WLAN Marketing Paket förderungsfähig.

Folgende vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgegebenen Aspekte erfüllt das Socialwave WLAN Marketing Paket:

  • Investitionen in digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing etc.)

  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten

  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen

  • Entwicklung oder Anpassung einer App für die Kundenregistrierung

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Verlängerung der Überbrückungshilfen:
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe um drei Monate bis 31. März 2022 zu verlängern.
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Verlängerung der Überbrückungshilfen:
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe um drei Monate bis 31. März 2022 zu verlängern.
Beispiele zur Förderung:

Beispiel 1: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 90 Prozent erstattet (9.000 Euro). Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – davon werden ebenfalls 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).

Beispiel 2: Eine Einzelhändlerin oder ein Einzelhändler mit Saisonware wie Weihnachts- oder Silvesterartikeln hat 80 Prozent Umsatzausfall. Ein Teil der Ware wurde stark preisreduziert online verkauft, ein Teil komplett abgeschrieben. Wertverlust: 20.000 Euro. Davon werden 90 Prozent (also 18.000 Euro) erstattet.

So funktioniert`s:
  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche erlitten haben, können die Förderung beantragen.

  • Den Antrag darf allerdings nur ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt stellen. Die Kosten dafür werden auch bezuschusst. Sollten Sie noch keinen dieser Dienstleister beauftragt haben, dann finden Sie diese über verschiedene Suchdienste, wie den Steuerberater-Suchdienst.

  • Die Überbrückungshilfe III Plus darf auch beantragt werden, wenn vorher schon andere Hilfen in Anspruch genommen wurden.

  • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

So funktioniert`s:
  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche erlitten haben, können die Förderung beantragen.

  • Den Antrag darf allerdings nur ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt stellen. Die Kosten dafür werden auch bezuschusst. Sollten Sie noch keinen dieser Dienstleister beauftragt haben, dann finden Sie diese über verschiedene Suchdienste, wie den Steuerberater-Suchdienst.

  • Die Überbrückungshilfe III Plus darf auch beantragt werden, wenn vorher schon andere Hilfen in Anspruch genommen wurden.

  • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

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