Wie kann der Kunde es beim Finanzamt rechtfertigen, wenn er seinen Gästen Getränke aufs Haus gibt, weil er eine Kampagne oder eine „Wir vermissen Sie“ Nachricht rausschickt und dadurch seinen Gästen ein Freigetränk anbietet.
Diese Frage muss der Kunde mit seinem Buchhalter oder Steuerberater klären. Bei steuerlichen Themen sollte Socialwave nicht die beratende Rolle einnehmen.